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Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle des Landgerichts ist nur für die Aufnahme zu Protokoll von bestimmten Anträgen und Rechtsmitteln zuständig.


Das sind insbesondere:

- Notarkostenbeschwerden

- Revisionseinlegung und Begründung

- Einlegung von Rechtsbeschwerden und Begründung

Nicht zulässig ist die Erhebung von Klagen in der Rechtsantragstelle: Dies ist vor dem Landgericht nur durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin möglich.

Rechtliche Beratung erfolgt in der Rechtsantragstelle nicht.


In der Rechtsantragstelle des Landgerichts ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig .

Termine können Montags bis Freitags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch unter 0511 / 347 2669 vereinbart werden.


Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweisdokument mit sowie alle eventuell notwendigen Dokumente und Unterlagen mit (zum Beispiel das jeweilige Aktenzeichen, das Urteil oder die Notarrechnung)!

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