Barrierefreiheit im Landgericht Hannover
Das Landgericht bietet einen barrierefreien Gebäudezugang sowie die Möglichkeit, sich innerhalb der Räumlichkeiten im Wesentlichen ohne Mobilitätseinschränkungen zu bewegen.
Zugang
Das Gebäude des Landgerichts befindet sich in der Innenstadt Hannovers und in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof mit Anschluss an den öffentlichen Fern- und Nahverkehr. Außerdem stehen um das Gebäude herum Parkmöglichkeiten zur Verfügung, die einen barrierefreien Zugang ermöglichen.
Mobilität im Gebäude
Im Gebäude sind Treppenstufen mit Rampen ausgestattet, die einen Aufstieg auch mit Rollstühlen und/oder Gehhilfen erleichtern. Weiterhin sind fast alle Sitzungssäle und/oder andere Räumlichkeiten ebenerdig über diverse Fahrstühle zu erreichen.
Anregungen und Verbesserungsbedarf
Barrierefreiheit ist für das Landgericht Hannover ein wichtiges Aufgabenfeld. Bitte zögern Sie nicht, im Bedarfsfall Kontakt mit uns aufzunehmen. Nur so können wir gemeinsam eventuell noch vorhandene Unwägbarkeiten ausräumen. Sollten Sie Anregungen zum Thema „Barrierefreiheit im Landgericht“ haben wenden Sie sich bitte an den Inklusionsbeauftragten (E-Mail-Adresse: Michael.Mallon@justiz.niedersachsen.de ).
Stand: 01.10.2024