Artikel-Informationen
erstellt am:
11.03.2026
In dem vorgenannten Verfahren wird dem angeklagten Staatsanwalt G. vorgeworfen, sich in dem Zeitraum zwischen Juni 2020 und März 2021 in mehreren Fällen jeweils wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und dabei in zwei Fällen zudem tateinheitlich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht zu haben.
Dem Mitangeklagten F. wird Beihilfe zur Bestechung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll ebenfalls in mehreren Fällen als Mittelsmann fungiert und Informationen des angeklagten Staatsanwalts weitergebeben haben.
Die Hauptverhandlung in dieser Sache läuft seit April 2025.
Die zuständige 20. große Strafkammer beabsichtigt nun vorbehaltlich weiterer Beratung und möglicher von den Verfahrensbeteiligten gestellter Anträge nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage im kommenden Termin (18. März 2026, 9:00 Uhr) die Beweisaufnahme zu schließen und die Schlussvorträge entgegenzunehmen. Im darauffolgenden Termin (20. März 2026, 9:00 Uhr) könnte ein Urteil verkündet werden.
Medienvertreter, die beabsichtigen, an den Terminen teilzunehmen, werden gebeten, sich bei der Pressestelle anzumelden. Dies dient dazu, den Platzbedarf einschätzen zu können. Ein Akkreditierungsverfahren soll nicht durchgeführt werden.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Eike Kassebaum
Tel.: 0174 234 72 89
E-Mail: lgh-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
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11.03.2026