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Medieninformation zu dem Verfahren 99 KLs 3/25 (Verfahren gegen Staatsanwalt u.a.)

Am 23.04.2025 um 9:00 Uhr beginnt vor der 20. großen Strafkammer im Sitzungssaal 127 die Hauptverhandlung gegen den Staatsanwalt G. sowie den Mitangeklagten F. Weitere Fortsetzungstermine sind bislang bis September 2025 angesetzt.

Dem angeklagten Staatsanwalt wird vorgeworfen, sich in dem Zeitraum zwischen Juni 2020 und März 2021 in insgesamt 14 Fällen jeweils wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und dabei in zwei Fällen zudem tateinheitlich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht zu haben. Dem Mitangeklagten F. wird Beihilfe zur Bestechung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Er soll in zwölf Fällen als Mittelsmann fungiert und Informationen des angeklagten Staatsanwalts weitergebeben haben.

Sicherheitsverfügung

Bei dem Verfahren gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Durch die Vorsitzende wurde eine Sicherheitsverfügung erlassen. Diese enthält unter anderem Regelungen zu Zugangs- und Ausweiskontrollen, zur Presse-, Funk- und Fernsehberichterstattung sowie zur Platzvergabe.

Akkreditierungsverfahren

Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Gemäß der Sicherheitsverfügung werden die ersten drei Sitzreihen im Sitzungssaal 127 für Medienvertreter reserviert. Pro Medienbetrieb wird nur ein Sitzplatz freigehalten.

Wenn Sie als Medienvertreter Film- und Fotoaufnahmen machen möchten, wären wir für eine vorherige Anmeldung per E-Mail an lgh-pressestelle@justiz.niedersachsen.de dankbar.

Die vollständige Sicherheitsverfügung ist auf der Homepage des Landgerichts abrufbar. Etwaige Erweiterungen der Sicherheitsverfügung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner

Simon Beschoten

Tel.: 0511 347-2695

Mobil: 0174 234 72 89


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.04.2025

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