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erstellt am:
14.01.2026
Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Britta Schlingmann hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der als Schwurgericht tätigen 13. großen Strakammer des Landgerichts Hannover übernommen. Das Schwurgericht ist für die Verhandlung von Strafsachen zuständig, die den Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts oder anderer vorsätzlicher Straftaten zum Gegenstand haben, bei denen der Tod des Opfers verursacht wurde. Es handelt sich dabei unter anderem um die Delikte Mord, Totschlag oder Raub mit Todesfolge.
Frau Schlingmann wurde 1971 geboren, studierte nach einer kaufmännischen Ausbildung bis 1997 Rechtswissenschaften in Hannover und absolvierte ihr Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, das sie 2000 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschloss.
Nach Eintritt in die Niedersächsische Justiz war sie zunächst bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim sowie anschließend am Amtsgericht Peine tätig, später am Landgericht Hildesheim, wo sie bereits mehrere Jahre einer Schwurgerichtskammer angehörte. 2015 wurde sie an das Landgericht Hannover versetzt und war hier ebenfalls mehrere Jahre als Beisitzerin im Schwurgericht tätig. 2020 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin einer anderen Strafkammer befördert, die sie bereits seit 2018 vertretungsweise leitete. Frau Schlingmann ist verheiratet und lebt mit ihrer Familie in Hannover.
Sie folgt auf Herrn Dr. Martin Grote, der nach langjähriger Tätigkeit als Vorsitzender der Schwurgerichtskammer zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht in Celle befördert worden ist.Artikel-Informationen
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14.01.2026