Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2025
Hinweis:
Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift/Antragsschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für alle Angeklagten/Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
I.
12. große Strafkammer
Strafverfahren gegen
A. Y., geb. 1980
wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Prozessauftakt:
Mittwoch, 18.06.2025, 09:00 Uhr, Saal 1 H 1
Fortsetzungstermine:
Freitag, 20.06.2025, 09:00 Uhr, Saal 1 H 1
Montag, 30.06.2025, 09:00 Uhr, Saal 1 H 1
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, im März 2025 in Hannover Heroin im Kilobereich in seiner Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgehalten zu haben.
(Az.: 46 KLs 8/25)
II.
22. große Strafkammer
Strafverfahren gegen
1. D.-A. R., geb. 1997
2. O. C., geb. 1994
wegen schweren Bandendiebstahls u. a.
Prozessauftakt:
Freitag, 27.06.2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 3
Fortsetzungstermine:
Montag, 7. Juli 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 3
Montag, 21. Juli 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 3
Montag, 11. August 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 3
Donnerstag, 21. August 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 2
Freitag, 22. August 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 2
Dienstag, 26. August 2025, 09:30 Uhr, Saal 1 H 3
Gegenstand:
Den Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, zwischen August 2021 und August 2022 in Hannover und andernorts in diversen Fällen die Kredit- oder EC-Karten von zumeist älteren Menschen entwendet zu haben und unter Einsatz dieser Karten Bargeldabhebungen getätigt oder Einkäufe bezahlt zu haben. Es soll insgesamt zu einem Schaden in Höhe von etwa 47.000,00 € gekommen sein.
(Az.: 101 KLs 19/25)
III.
2. große Strafkammer
Strafverfahren gegen
M. K., geb. 1998
wegen Versuchs des sexuellen Übergriffs
Prozessauftakt:
Montag, 23.06.2025, 09:00 Uhr, Saal 1 H 1
Fortsetzungstermine:
Dienstag, 24.06.2025, 09:00 Uhr, Saal 1 H 1
Gegenstand:
Der Angeklagte soll im April 2024 in Springe in der Absicht, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, von hinten an die Geschädigte herangetreten sein und sie zu Boden gerissen haben. Sodann soll er versucht haben, sie zu entkleiden.
(Az.: 40 KLs 4/25)