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Apostillen und Legalisation

Apostillen und Legalisation

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) des Auswärtigen Amtes in Berlin.

Die Erteilung einer Apostille/Legalisation durch das Landgericht Hannover wird nur mit vollständig ausgefülltem Antrag bearbeitet.


Antrag:

Antragsformular für Apostille und Legalisation (Überbeglaubigung)

Der Antrag ist auf dem Postweg zu übersenden an das

Landgericht Hannover
- Der Präsident -
Volgersweg 65
30175 Hannover

Dem Antrag muss beigefügt werden:

· das Original der zu beglaubigenden Urkunde / des zu beglaubigenden Dokuments,

· die Angabe, in welchem Land die Urkunde / das Dokument verwendet werden soll.


Kosten:

Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation entsteht eine Festgebühr von 25,00 € je Urkunde/Dokument.

Der Betrag kann durch Gerichtskostenmarke/Verrechnungsscheck oder durch elektronische Gerichtskostenmarke entrichtet werden.

Die Gerichtskostenmarke kann bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Hannover erworben werden.

Die elektronische Gerichtskostenmarke über den Link:Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kostenmarke

Die Gerichtskostenmarke, der Verrechnungsscheck oder die elektronische Gerichtskostenmarke ist dem Antrag beizufügen.

Aktueller Hinweis zur Bearbeitungszeit:


Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen nicht möglich.
Von Sachstandsanfragen vor Ablauf von 14 Tagen bitten wir abzusehen.

Eine Abholung ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Fertige Apostillen bzw. Legalisationen werden Ihnen per Post übersandt.


Zuständigkeiten:


Zuständigkeit
des Landgericht Hannover:

Zuständigkeit des Amtsgericht Hannover

Urteile, Beschlüsse, Auszüge aus Handelsregister usw., welche durch das Amtsgericht Hannover erstellt wurden. Diese reichen sie bitte direkt bei dem Amtsgericht Hannover ein.

Zuständigkeit der Polizeidirektion Hannover: Beglaubigungen | Polizeidirektion Hannover (polizei-nds.de)

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes
  • Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Hochschulabschlüsse
  • Schulzeugnisse
  • Übersetzungen von den oben genannten Urkunden, die von durch das Landgericht Hannover beeidigten Übersetzer*innen durchgeführt wurden.

Zuständigkeit des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel Deutschland

· Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)

Hinweis: Die Abteilung für Apostillen und Legalisationen des Landgerichts ist derzeit telefonisch nicht zu erreichen.


Sie erreichen uns per E-Mail:

Apostillen und Legalisation

Sollten Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Frage schreiben, geben Sie bitte eine Telefonnummer an unter der wir Sie erreichen können, falls seitens des Landgerichts Hannover noch Rückfragen bestehen.


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