Artikel-Informationen
erstellt am:
02.10.2026
In der Schwurgerichtssache 30 Ks 6/26 ist eine Sicherheitsverfügung erlassen worden.
Zum Anklagevorwurf:
Der Angeklagte soll sich am Morgen des 8. April 2026 zu seiner früheren Ehefrau in Hannover begeben haben, mit der er zuvor nach jesidischem Recht verheiratet gewesen sein soll. Er soll ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen und anschließend mit einem Obstmesser mehrere Stiche unter anderem in den Nacken versetzt haben, nachdem er sie an den Haaren ins Schlafzimmer gezogen habe. Die Geschädigte soll sich danach totgestellt haben, weswegen der Angeklagte von ihr abgelassen habe. Das Tatmotiv sei gewesen, dass der Angeklagte die Trennung nicht habe akzeptieren wollte.
Sicherheitsverfügung
Bei dem Verfahren gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Durch den Vorsitzenden wurde eine Sicherheitsverfügung erlassen. Diese enthält unter anderem Regelungen zu Zugangs- und Ausweiskontrollen, zur Presse-, Funk- und Fernsehberichterstattung sowie zur Platzvergabe.Die Sicherheitsverfügung finden Sie hier: Sicherheitsverfügung