Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2022
I.
13. große Strafkammer – Schwurgericht -
Sicherungsverfahren gegen
J. A. K., geb. 1990
wegen versuchten Totschlags
Prozessauftakt:
Dienstag, 21.06.2022, 13:00 Uhr, Saal 127
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 22.06.2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Donnerstag, 23.06.2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Gegenstand:
Der Beschuldigte soll im Dezember 2021 aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Küchenmesser auf seinen Bruder eingestochen haben. Der Geschädigte musste aufgrund lebensgefährlicher Verletzungen notoperiert werden. Im Falle einer Verurteilung kommt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
(Az.: 39 Ks 1/22)
(Stichwort: „Sicherungsverfahren“)
II.
13. große Strafkammer – Schwurgericht -
Strafverfahren gegen
G.-A. G., geb. 1974
wegen versuchten Totschlags
Prozessauftakt:
Montag, 20. Juni 2022, 11:00 Uhr, Saal 127
Fortsetzungstermine:
Mittwoch, 29. Juni 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Mittwoch, 20. Juli 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Dienstag, 2. August 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Montag, 15. August 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Dienstag, 16. August 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Montag, 5. September 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Dienstag, 20. September 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Donnerstag, 22. September 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Freitag, 23. September 2022, 09:00 Uhr, Saal 127
Gegenstand:
Dem Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten – dem neuen Partner der geschiedenen Ehefrau des Angeklagten - soll es vor einem Mehrfamilienhaus in Hannover im Dezember 2021 zu einer mehrstündigen verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Im Anschluss an das Streitgespräch soll der Angeklagte dem Geschädigten mit Pfefferspray in das Gesicht gesprüht, mit einem Messer mehrfach auf den Geschädigten eingestochen und ihn mit dem Tode bedroht haben. Erst durch den Einsatz der Polizei, die durch Nachbarn alarmiert worden war, konnte die Situation aufgelöst werden.
(Az.: 39 Ks 4/22)
(Stichwort: „Eskalierter Streit“)
Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Angeklagten bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Osterloh
Richterin am Landgericht
Pressesprecherin