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Notarinnen und Notare

I. Auslegungs- und Anwendungshinweise für Notare nach dem Geldwäschegesetz

Der für die Bereitstellung von Auslegungs- und Anwendungshinweisen für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 50 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG) i.V.m. § 92 Nr. 1 Bundesnotarordnung (BNotO) zuständige Präsident des Landgerichts Hannover genehmigt die aktuellen Anwendungsempfehlungen der Bundesnotarkammer für Notare nach dem Geldwäschegesetz gemäß § 51 Abs. 8 S. 2 GwG und macht sich diese inhaltlich zu Eigen.

Die jeweils aktuelle Fassung der Anwendungsempfehlungen steht unter dem folgendem Link auf der Internetseite der Bundesnotarkammer zur Verfügung: https://www.bnotk.de/Bundesnotarkammer/Aufgaben-und-Taetigkeiten/Geldwaeschebekaempfung.php


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Landgerichts Hannover

Richter am Landgericht Bachmann

(richterlicher Sachbearbeiter für Notarangelegenheiten)


EMail: LGH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Frau Justizobersekretärin Gräfe

(Sachbearbeiterin für Notarangelegenheiten)

Tel.: 0511-347 2682, Zimmer 1152


II. Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare

Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.

Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:

Per Post:

Landgericht Hannover

Der Präsident

Volgersweg 65

30175 Hannover

Per E-Mail:

LGH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Bitte beachten Sie, dass ein Hinweis möglichst konkrete Angaben zu dem erhobenen Vorwurf enthalten sollte. Die Offenlegung Ihrer Identität ermöglicht über die Hinweiserteilung hinaus eine weitere Kommunikation mit Ihnen. Ihre Identität darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist im Kontext weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich oder die Offenlegung wird gerichtlich angeordnet.

Ein Hinweis kann auch anonym erfolgen. In diesem Fall müssen Sie bei allen Kommunikationswegen darauf achten, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln.

Wenn der Hinweis vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr abgegeben worden ist, dürfen Mitarbeiter eines Notars wegen dieses Hinweises nach arbeitsrechtlichen oder nach strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht und zum Ersatz von Schäden herangezogen werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.


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Regelmäßig benötigte Formulare:

- Antrag auf Bestellung eines Notarvertreters/einer Notarvertreterin, § 39 BNotO

- JV 20: Übersicht über die Urkundsgeschäfte der Notarin/des Notars, § 24 DONot

- JV 21: Übersicht über die Verwahrungsgeschäfte der Notarin/des Notars, § 25 DONot

- Bewerbung auf ausgeschriebene Notarstellen

 

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