Niedersachsen klar Logo

Sicherheitsmaßnahmen im Landgericht - Informationen zu Eingangskontrollen

Bei dem Landgericht Hannover werden im Eingangsbereich ganztägig Eingangskontrollen durchgeführt.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung daher bitte, dass diese je nach Besucheraufkommen einige Minuten in Anspruch nehmen kann. Eine rechtzeitige Anreise ist ratsam.

Eingelassen werden nur Personen, die sich durch einen gültigen Bundespersonalausweis, einen gültigen Reisepass oder ein gleichgestelltes gültiges (ausländisches) Ausweispapier gegenüber den im Eingangsbereich eingesetzten Bediensteten ausweisen können. Studentenausweise ohne Lichtbild können einen Personalausweis nicht ersetzen. Falls ein geeigneter Ausweis nicht mitgeführt wird, kann auch eine Ladung zu einem anstehenden Termin genügen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Alle von Besucher[innen] mitgeführten Taschen, Pakete, sonstigen Behältnisse und Gegenstände werden von den im Eingangsbereich eingesetzten Bediensteten – persönlich und durch Einsatz einer Sonde (Metalldetektor) sowie einer Gepäckprüfanlage – daraufhin kontrolliert, ob Waffen, Sprengsätze oder andere gefährliche Gegenstände (zum Beispiel Nagelscheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher, Flaschen aus Glas, Metalldosen, Sprühdosen u. ä.) mitgeführt werden. Entsprechend identifizierte Gegenstände werden eingezogen oder in Verwahrung genommen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, wird um die Beachtung folgender Maßnahmen gebeten:

  • Lichtbildausweis bereithalten.
  • Rechtsanwält[innen], Amtsanwält[innen], Staatsanwält[innen], Angehörige der Polizei, des Ordnungsamtes, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe werden gebeten, ihren Dienstausweis bereit zu halten.
  • Besucher[innen] legen Taschen und andere große Gegenstände auf den Tisch an der Eingangstür, bevor sie durch den Detektorrahmen gehen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie vor Verlassen des Gebäudes die eventuell im Eingangsbereich durch die Wachtmeisterei einbehaltenen Gegenstände wieder abholen.

Sofern Gegenstände im Eingangsbereich vergessen wurden oder verlorengegangen sind, können diese bei der Fundstelle des Landgerichts Hannover (Zimmer 1152) abgeholt werden. Es wird empfohlen, die Fundstelle vor Abholung unter den Durchwahlen 2682 oder 4072 telefonisch zu kontaktieren und sich bei Abholung zunächst im Eingangsbereich anzumelden.

Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen herzlich. Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen dienen auch Ihrer persönlichen Sicherheit.

Der Präsident

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln