Der Richtermediator wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Er bietet den Anwälten die Mediation an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Mediation zustimmen, kann alsbald ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht auf Antrag der Parteien für die Dauer der Mediation. In dem Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 2 -3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Personen und Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Im Falle der Vereinbarung kann ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Der Richtermediator wird dafür von der zuständigen Kammer als ersuchter Richter für die Güteverhandlung analog § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO eingesetzt. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.
Die Mediation im Gerichtsverfahren wird am Landgericht Hannover zunehmend und mit großem Erfolg in Anspruch genommen. Zahlreiche Anwälte und Parteien aus dem gesamten Bundesgebiet haben am Landgericht Hannover an Mediationen im Gerichtsverfahren teilgenommen. In über 70 % der Fälle, in denen ein Mediationstermin stattfindet, kommt es zu einer Einigung der Konfliktparteien. Die Mediation erlaubt es auch, neben Klägern und Beklagten weitere Personen einzubeziehen, die den Parteien wichtig sind. Ebenso liegt die Wahl der zu erörternden Themen bei den Parteien. Dadurch sind die Beteiligten des Mediationstermins nicht förmlich auf die Erörterung des engen Prozessstoffs beschränkt, sondern gelangen zu einer interessengerechten, eigenverantwortlich gefundenen Konfliktlösung.
Für inhaltliche Fragen zur Mediation steht Ihnen auch die Richterin Christine Beese (Tel. 0511 347-2929) zur Verfügung.